ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung, Erstattungshöhe und Zeitpunkt der Vergütung durch Erstattungsstellen (Privater Krankenversicherungen). Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe/PBKK, sowie Ihrer Zusatz-Versicherung. Grundsätzlich ist zwischen der Behandlung von Kunden (Selbstzahler- Leistung) zum einen und zum anderen der Behandlung von Patienten auf Privatrezept zu unterscheiden. Der Selbstzahler erhält eine reine Präventionsleistung, bei der der/die Praxismitarbeiter/in nicht auf Anordnung eines Arztes tätig wird. Mit dem Erhalt eines Rezeptes erhalten wir eine Anweisung zur Heilbehandlung und rechnen dementsprechend in Anlehnung an die einzelnen Abrechnungstabellen der jeweiligen Krankenkasse ab. Diese werden unregelmäßig zwischen den Kassenverbänden und Verbänden der Leistungserbringer ausgehandelt.
§ 1 Behandlungsvertrag
Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt es mündlich zwischen dem Patienten und der Praxis für Podologie Anke Marusch ein Behandlungsvertrag zustande. Die AGB sowie die in der Praxis übliche Abrechnungshöhe (VDEK multipliziert mit Faktor 2) wird für die Rechnungsstellung akzeptiert. Ansonsten ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag umgehend zu Beginn der ersten Behandlung zu unterzeichnen. Die zusammen mit der Terminvereinbarung eröffnete Praxisordnung, (siehe Praxisaushang/Patienten-Willkommensmappe) wird Bestandteil des Vertrages.
Bei wiederholter Missachtung oder Zuwiderhandlung gegen die Praxisordnung, macht die Praxis von ihrem Hausrecht gebrauch. Soweit die Patienten Abreden bzgl. etwaiger Behandlungen mit freien Mitarbeitern der Praxis treffen, verpflichtet dies weder die Praxis Anke Marusch noch den Praxisinhaber persönlich die Leistungen anstelle des freien Mitarbeiters zu erfüllen, sofern dieser seiner Verpflichtung aus irgendeinem Grund nicht nachkommt.
§ 2 Haftungsausschluss für freie Mitarbeiter
Ist zwischen dem Patienten und einem freien Mitarbeiter der Praxis für Podologie Anke Marusch eine Behandlungs-Vereinbarung getroffen, so haftet weder die Praxis noch deren Inhaber für vorsätzlich oder fahrlässig durch den freien Mitarbeiter herbeigeführte Körper- oder Vermögensschäden des Patienten.
§ 3 Terminvereinbarungen
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Fax, Email, online Timer oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe. Erhaltene Termine sind nach der Behandlung sofort als Empfangsbestätigung von dem/der Patienten/-in/Kunden/-in zu unterzeichnen. Die Rechnungsstellung annulliert keine der weiteren vereinbarten Termine (auch Serien- Termine), bedingt also nicht das Behandlungsende und ist auch nicht gleichbedeutend einer Kostendeckung aller bisher geleisteten Termine. Ist zum Zeitpunkt eines Termins der gebuchte Behandlungswunsch nicht durch einen Gutschein gedeckt, werden gegebenenfalls Zuzahlungen sofort fällig. Ist der Gutschein explizit auf eine/n Mitarbeiter/in ausgestellt, so kann dieser nur bei der entsprechenden Person eingelöst werden. Ein anderer Mitarbeiter kann hierzu nicht verpflichtet werden, da einige Anwendungen Personen gebunden sind und entsprechend verbucht wurden. In diesem Falle kann der/die Mitarbeiter/in die gebuchte Zeit mit dem eigenen Leistungsspektrum ausfüllen und gesondert kassieren. Ein Storno ist dann nicht mehr möglich.
§ 4 Ausfallentschädigung
Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der Termin privat zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet.
Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe des Patienten/Klienten, bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte Preis für die gesamte Buchung des Zeitintervalls zu leisten, auch wenn diese nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.
§ 5 Präventionsleistungen
Soweit keine Verordnung (Rezept) vorliegt, gelten die durchgeführten Behandlungen als Präventionsleistungen. Dies gilt auch für die Zeit nach Abschluss der Behandlungen. Präventionsleistungen werden zu Selbstzahler Konditionen von 30,00 € / 40 min berechnet. Sondervereinbarungen bedürfen als Bestandteil des Behandlungsvertrages der schriftlichen Form. Leistungen, die vor Rezeptausstellung erfolgen, werden ggf. nicht von den Krankenkassen getragen. Der Patient wird daher darauf hingewiesen sich umgehend ein Rezept mit den empfohlenen Verordnungen ausstellen zu lassen. Auch diese Leistungen werden sonst mit 30,00 / 40 min berechnet.
§ 6 Fälligkeit der Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Behandlungskosten auf Rezept, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Soweit die Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt. Es sind keine Teilzahlungen vorzunehmen, sondern der gesamte Betrag, in voller Höhe und einer Zahlungssumme per Überweisung/ Einzahlung oder in der Praxis Bar zu begleichen.
Für weitere Mahnungen, ausgenommen Zahlungserinnerungen, sind Mahngebühren in Höhe von jeweils €5 privat zu entrichten (keine Erstattung der PKV möglich). Präventions-Leistungen sind sofort nach der Behandlung fällig.
§ 7 Datenübermittlung
Erfolgt im Falle einer Behandlung nach Verordnung (Rezept) eine Abrechnung über eine externe Abrechnungsstelle, so wird der Patient in Kenntnis gesetzt über welche Abrechnungsstelle dies geschieht, zur Zustimmung der Datenübermittlung, Forderungsabtretung und Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht aufgefordert soweit dies für eine Geltendmachung der Forderung erforderlich erscheint, und sowohl darüber aufgeklärt, dass die Abrechnungsstelle die Leistungen der Praxis im eigenen Namen in Rechnung stellen und für eigene Rechnung einziehen wird als auch darüber, dass der/die einzelne Behandler/-in in diesem Fall bei etwaigen Auseinandersetzungen als Zeuge/-in vor Gericht gehört werden kann. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Privatpraxis und dem/der Patienten/-in/ oder dem/der Kunden/-in ist Berlin.
§ 8 Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Regelungen hiervon unberührt.
(Stand 01.05.2015)